AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der Seniorenbetreuung Hron Plus
Stand 15.08.2021
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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Seniorenbetreuung Hron Plus - hier Dienstleister genannt - mit seinem Vertragspartner - hier Auftraggeber genannt -. Sollten einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder eventuell ihnen wiedersprechen, gelten diese nur in schriftlicher Form und gehen den einzelvertraglichen Regelungen vor.
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2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß einer schriftlichen individuellen vertraglichen Vereinbarung.
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3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines schriftlichen Betreuungsauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenzeichnung ist im schriftlichen Betreuungsauftrag genau festgehalten.
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4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt am individuell vereinbarten Zeitpunkt und hat eine unbefristete Laufzeit.
4.2 Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen zum Ende des laufenden Monats möglich. Beim Entfallen der Betreuungsnotwendigkeit, zum Beispiel durch Tod oder Umzug in ein Pflegeheim, endet der Vertrag sofort.
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5. Leistungsumfang, Pflichten
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen/ Aufgaben sind im Betreuungsauftrag detailliert aufgelistetet.
5.2 Der Dienstleister stellt das zur Leistungserbringung nötige Personal. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vtertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.3 Eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs ist in schriftlicher Form festzuhalten.
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6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütungen werden zu dem im individuellen Vertrag (Betreuungsauftrag) aufgeführten Preis monatlich fällig. Der vereinbarte Betreuungsumfang, Preis und Wegepauschale ist im Betreuungsauftrag vereinbart. Die Rechnungslegung erfolgt zusammengefasst monatlich. Die geleisteten Dienstleistungen werden in einem Leistungsnachweis zusammengefasst und dem Auftraggeber zur Einsicht und Unterschrift vorgelegt.
6.2 Der Auftraggeber kann dem Dienstleister mit dem Betreuungsauftrag ein SEPA-Mandat erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt am ersten Bankarbeitstag des jeweils abgelaufenen Betreuungsmonats. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA-Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Seniorenbetreuung Hron Plus (Dienstleister) verursacht wurde.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zahlbar und bei SEPA-Lastschriftwurde sofort. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz und werden nach 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum fällig.
6.4 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen in den Kostenvoranschlägen sind unverbindlich.
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7. Haftung
7.1 Der Dienstleister haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Schadenersatzansprüche gegen die Seniorenbetreuung Hron Plus aus Dienstleistungsmangel, Zeitverzögerung, fehlerhaften Information oder bei Nichtzustande-kommen eines Betreuungsvertrages sind ausgeschlossen.
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8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in 60389 Frankfurt am Main und es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Frankfurt am Main, 15.08.2021 Seniorenbetreuung Hron Plus
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